AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeines und Geltungsbereich:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und
vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle erteilten
Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und vor Vertragsschluss
widersprochen wird.
Vertragspartner:
Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Auftraggeber und:
Lina Poppe (nachfolgend Make-up Artist)
Lopina Cosmetics
Lina Cosmetics GmbH
Deesdorfer Weg 18
38820 Halberstadt
Telefon: 01623175561
E-Mail: info@lopinacosmetics.com
Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich
vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-
up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach
Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7
Tagen per Banküberweisung (oder PayPal) zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Die
Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in
Rechnung gestellt.
Optionen:
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-up Artists zu einem
festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen
Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem
Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Kommunikation/ Zustandekommen des Vertrages:
Eine Buchung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, Meta, Linked In oder WhatsApp
erfolgen.
Festbuchung und Vertragsschluss:
Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up Artist und den Auftraggeber verbindliche
Auftragserteilung dar, sofern es nicht den unter Optionen genannten Bedingungen
widerspricht. Der Auftraggeber hat mir, Lina Poppe, sein/ihr Einverständnis der AGBs
und der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung nach Erhalt des Angebotes schriftlich
(per E-Mail) mitzuteilen.
Zum Begleichen der Anzahlungspauschale hat der Auftraggeber nach Angebotszusage
14 Tage Zeit.
Honorar:
Der Make-up Artist ist berechtigt dem Auftragsgeber eine höhere Rechnungssumme, als
vorab im Angebot festgehalten wurde, nach Beendigung der gebuchten Dienstleistung,
aufgrund von einem höheren Zeitaufwand oder aufgrund von Zusatzleistungen, die
vorab nicht eingeplant waren, auszustellen. Angebote können individuell erstellt
werden.
Mängelansprüche:
Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im
Anschluss des entsprechenden Resultates zu melden, um der Make-up Artist die
Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken.
Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.
Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar:
Bei Stornierung des Auftraggebers innerhalb von 14 bis 8 Tagen vor dem vereinbarten
Termin werden 50% des Betrages fällig. Bei Absagen des Auftraggebers innerhalb 7 bis 4
Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 75% fällig und bei Absage des Auftraggebers
innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Betrages fällig.
Die Anzahlungspauschale wird entsprechend verrechnet.
Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während
einer laufenden Produktion/ Dienstleistung – falls die im Auftrag vereinbarte Anzahlung
nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der
Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt oder der Verdacht besteht, dass die
Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird.
Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund
der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Der
Betrag für das geleistet Probeschminken muss in diesem Fall trotzdem gezahlt werden,
auch wenn der Termin für das Hochzeits-Make-up storniert worden ist.
Sollte es dem Make-up Artist durch Verspätungen des Auftraggebers oder dessen
Gästen nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, ist eine
Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich.
Nach Widerruf der noch nicht erbrachten Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist
von 14 Tagen, bekommt der Auftraggeber die Anzahlungspauschale zurückerstattet.
Nach Widerruf der bereits erbrachten Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist, ist der
Auftragnehmer (Lina Poppe/ Lina Cosmetics) nicht verpflichtet die
Anzahlungspauschale zurückzuerstatten. Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Erhalt
der Anzahlungspauschale.
Fremd- und Nebenkosten:
Die Preise aller Dienstleistungen in der Preisliste sind Brutto-Preise. Die Anfahrt und die Abfahrt ist jeweils bis 20 km von/ bis Halberstadt. Ab 20km werden pro Fahrt 0,60€ pro zusätzlichen Kilometer zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet.
Anreise:
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und
vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb
Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem
Aufwand berechnet. Zudem hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten
(z.B. ggf. Reise- und Übernachtungskosten, etc.) zu tragen. Die Kostenbelege werden
vorgelegt. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn wird das Ticket in Höhe der 2. Klasse
berechnet. Dieser zeitliche Aufwand und die daraus entstehenden Kosten werden
individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
Haftung:
Es wird keine Haftung für Verspätungen oder nicht Erscheinen des Make-up Artisten
aufgrund von höherer Gewalt übernommen. Der Make-up Artist übernimmt keine
Haftung für mögliche allergische Reaktionen oder Produktunverträglichkeiten, die
während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.
Außerdem haftet der Make-up Artist nicht für bestehende Erkrankungen wie Herpes,
Neurodermitis, Psoriasis, Ekzemen, Akne etc. Der Auftraggeber haftet für Diebstahl,
Verlust oder Beschädigung der Requisiten des Make-up Artists in seinen (oder den
angemieteten) Räumlichkeiten. Sollte der Make-up Artist wegen Krankheit oder anderer
gravierender Hinderungsgründe nicht in der Lage sein, seine Tätigkeit auszuführen, wird
der Make-up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu
finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet
der Make-up Artist in diesem Falle nicht.
Einverständniserklärung:
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen (z.B. Fotos,
Video)
gemacht werden und Lina Poppe diese für werbliche Zwecke verwenden darf.
Namensnennung:
Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber
genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen
Verträgen mit Dritten sicher.
Verwendung von Bildmaterial:
Der Make-up Artist ist berechtigt (wenn nicht vertraglich anders vereinbart), die
Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für
deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h.
insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder
als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein,
dass das abgebildete Fotomodell/ Fotomodelle mit der Nutzung durch den Make-up
Artist einverstanden ist/ sind.
Salvatorische Klausel:
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen
unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des
Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von
Vertragslücken.
Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stendal.