AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeines und Geltungsbereich:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und

vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle erteilten

Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und vor Vertragsschluss

widersprochen wird.

 

Vertragspartner:

Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Auftraggeber und:

Lina Poppe (nachfolgend Make-up Artist)

Lopina Cosmetics

Lina Cosmetics GmbH

Deesdorfer Weg 18

38820 Halberstadt

Telefon: 01623175561

E-Mail: info@lopinacosmetics.com

 

Vertragsgegenstand:

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists zum vertraglich

vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make-

up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach

Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7

Tagen per Banküberweisung (oder PayPal) zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Die

Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in

Rechnung gestellt.

 

Optionen:

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-up Artists zu einem

festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen

Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem

Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 

Kommunikation/ Zustandekommen des Vertrages:

Eine Buchung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, Meta, Linked In oder WhatsApp

erfolgen.

 

Festbuchung und Vertragsschluss:

Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up Artist und den Auftraggeber verbindliche

Auftragserteilung dar, sofern es nicht den unter Optionen genannten Bedingungen

widerspricht. Der Auftraggeber hat mir, Lina Poppe, sein/ihr Einverständnis der AGBs

und der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung nach Erhalt des Angebotes schriftlich

(per E-Mail) mitzuteilen.

Zum Begleichen der Anzahlungspauschale hat der Auftraggeber nach Angebotszusage

14 Tage Zeit.

 

Honorar:

Der Make-up Artist ist berechtigt dem Auftragsgeber eine höhere Rechnungssumme, als

vorab im Angebot festgehalten wurde, nach Beendigung der gebuchten Dienstleistung,

aufgrund von einem höheren Zeitaufwand oder aufgrund von Zusatzleistungen, die

vorab nicht eingeplant waren, auszustellen. Angebote können individuell erstellt

werden.

 

Mängelansprüche:

Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im

Anschluss des entsprechenden Resultates zu melden, um der Make-up Artist die

Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken.

Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.

 

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar:

Bei Stornierung des Auftraggebers innerhalb von 14 bis 8 Tagen vor dem vereinbarten

Termin werden 50% des Betrages fällig. Bei Absagen des Auftraggebers innerhalb 7 bis 4

Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 75% fällig und bei Absage des Auftraggebers

innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Betrages fällig.

Die Anzahlungspauschale wird entsprechend verrechnet.

Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während

einer laufenden Produktion/ Dienstleistung – falls die im Auftrag vereinbarte Anzahlung

nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der

Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt oder der Verdacht besteht, dass die

Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird.

Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund

der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Der

Betrag für das geleistet Probeschminken muss in diesem Fall trotzdem gezahlt werden,

auch wenn der Termin für das Hochzeits-Make-up storniert worden ist.

Sollte es dem Make-up Artist durch Verspätungen des Auftraggebers oder dessen

Gästen nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, ist eine

Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich.

Nach Widerruf der noch nicht erbrachten Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist

von 14 Tagen, bekommt der Auftraggeber die Anzahlungspauschale zurückerstattet.

Nach Widerruf der bereits erbrachten Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist, ist der

Auftragnehmer (Lina Poppe/ Lina Cosmetics) nicht verpflichtet die

Anzahlungspauschale zurückzuerstatten. Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Erhalt

der Anzahlungspauschale.

 

Fremd- und Nebenkosten:

Die Preise aller Dienstleistungen in der Preisliste sind Brutto-Preise. Die Anfahrt und die Abfahrt ist jeweils bis 20 km von/ bis Halberstadt. Ab 20km werden pro Fahrt 0,60€ pro zusätzlichen Kilometer zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet.

Anreise:

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und

vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb

Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem

Aufwand berechnet. Zudem hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten

(z.B. ggf. Reise- und Übernachtungskosten, etc.) zu tragen. Die Kostenbelege werden

vorgelegt. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn wird das Ticket in Höhe der 2. Klasse

berechnet. Dieser zeitliche Aufwand und die daraus entstehenden Kosten werden

individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

 

Haftung:

Es wird keine Haftung für Verspätungen oder nicht Erscheinen des Make-up Artisten

aufgrund von höherer Gewalt übernommen. Der Make-up Artist übernimmt keine

Haftung für mögliche allergische Reaktionen oder Produktunverträglichkeiten, die

während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

Außerdem haftet der Make-up Artist nicht für bestehende Erkrankungen wie Herpes,

Neurodermitis, Psoriasis, Ekzemen, Akne etc. Der Auftraggeber haftet für Diebstahl,

Verlust oder Beschädigung der Requisiten des Make-up Artists in seinen (oder den

angemieteten) Räumlichkeiten. Sollte der Make-up Artist wegen Krankheit oder anderer

gravierender Hinderungsgründe nicht in der Lage sein, seine Tätigkeit auszuführen, wird

der Make-up Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu

finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet

der Make-up Artist in diesem Falle nicht.

 

Einverständniserklärung:

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen (z.B. Fotos,

Video)

gemacht werden und Lina Poppe diese für werbliche Zwecke verwenden darf.

 

Namensnennung:

Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber

genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen

Verträgen mit Dritten sicher.

 

Verwendung von Bildmaterial:

Der Make-up Artist ist berechtigt (wenn nicht vertraglich anders vereinbart), die

Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für

deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h.

insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder

als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein,

dass das abgebildete Fotomodell/ Fotomodelle mit der Nutzung durch den Make-up

Artist einverstanden ist/ sind.

 

Salvatorische Klausel:

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen

der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen

unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des

Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem

angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von

Vertragslücken.

 

Gerichtsstand:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stendal.